§ 35 Abs 1 Z 6 GmbHG; § 39 Abs 4 GmbHG
Der OGH erörtert, dass die Einklagung von Forderungen der GmbH gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer auch in einer Zweimann-GmbH eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafter voraussetzt, um dem Geschäftsführer eine Stellungnahmemöglichkeit und rechtliches Gehör zu verschaffen.