Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob ein Museumsshop, der an ein von einer gemeinnützigen GmbH geführtes Museum angeschlossen ist, als Hilfsbetrieb zu qualifizieren ist, der die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 44 Abs 2 BAO rechtfertigt.
UFS Graz, 18.08.2004, RV/0121-G/04