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OGH, 15.04.2004, 2 Ob 26/04i (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/361ecolex 2004, 787 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 1170 ABGB

Der OGH legt dar, dass Teilrechnungen, die je nach Fortschreiten des Bauvorhabens erstellt werden, als Vorauszahlungen für das Werkentgelt zu qualifizieren sind, sodass auch die Anführung einer bereits verjährten Teilrechnung in der Schlussrechnung zulässig ist. Die Verjährungsfrist gilt dann für die gesamte Werklohnforderung.

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