§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine fremdübliche Krediteinräumung an den Gesellschafter als verdeckte Gewinnzuteilung zu qualifizieren ist.
VwGH, 31.03.2004, 99/13/0260
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine fremdübliche Krediteinräumung an den Gesellschafter als verdeckte Gewinnzuteilung zu qualifizieren ist.
VwGH, 31.03.2004, 99/13/0260