§ 91 Abs 1 GmbHG; § 93 Abs 4 GmbHG; § 93 Abs 3 GmbHG; § 22 GmbHG; § 102 GmbHG
Der OGH erörtert, dass ein Gläubiger Beteiligtenstatus wie auch ein Einsichtnahmerecht in die Geschäftsunterlagen im Auflösungsverfahren einer GmbH besitzt und legt dar, dass der Anspruch auf Einsichtnahme gegen den Verwahrer der Geschäftsbücher geltend zu machen ist.