§ 90 GmbHG; § 15a GmbHG
Der OGH führt aus, dass ein Liquidator zum Verkauf des Unternehmens die Einwilligung der Gesellschafter erfordert. Weiters beschreibt er die Rechtslage bei Tod des Liquidators, bejaht die Zulässigkeit der Bevollmächtigung eines Dritten als Liquidator und prüft, wann die Bestellung eines Notliquidators erforderlich und rechtsgültig ist.