§ 180 Abs 3 EO
Der OGH legt dar, dass alle Vertreter des Verpflichteten zum Bietvorgang in einem Versteigerungsverfahren nicht zugelassen sind, sodass ihnen auch der Zuschlag nicht erteilt werden kann.
OGH, 25.03.2004, 3 Ob 267/03s
§ 180 Abs 3 EO
Der OGH legt dar, dass alle Vertreter des Verpflichteten zum Bietvorgang in einem Versteigerungsverfahren nicht zugelassen sind, sodass ihnen auch der Zuschlag nicht erteilt werden kann.
OGH, 25.03.2004, 3 Ob 267/03s