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LG Wien, 08.06.2004, 47 R 294/04i (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtWilfried Opetnikecolex 2004/326ecolex 2004, 705 - 706 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Das LG Wien legt dar, dass dem Gericht die Überprüfung und Bestimmung der Verfahrenskosten der gefährdeten Partei obliegt, wenn ein Hauptverfahren wegen Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleichsvertrages nicht stattfindet.

LG Wien, 08.06.2004, 47 R 294/04i

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