§ 55a EheG; § 97 EheG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Dispositionen bezüglich des Aufteilungsverfahrens ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse nicht notariatsaktspflichtig sind. Weiters legt der erkennende Senat dar, dass Vergleichsverträge bezüglich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder der Bewilligung der Pflegschaftsbehörde bedürfen.