§ 12a AO; § 46 EO; § 42 EO; § 34a MRG; § 1118 ABGB
Der OGH beschreibt die teleologische Zielsetzung des § 12a AO sowie die Möglichkeiten, die einem Unternehmer dadurch zur Abwendung einer Räumungsexekution offen stehen. Weiters legt er dar, dass die verpflichtete Partei auch dann die Aussetzung der Räumungsexekution beantragen kann, wenn dieser ein Räumungsvergleich zugrunde liegt, in dem auf jede Aufschiebung der Räumung verzichtet wurde.