§ 1330 ABGB
Der OGH legt dar, dass die öffentliche Anprangerung von Abtreibungen als "Mord" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
OGH, 18.12.2003, 6 Ob 244/02d
§ 1330 ABGB
Der OGH legt dar, dass die öffentliche Anprangerung von Abtreibungen als "Mord" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
OGH, 18.12.2003, 6 Ob 244/02d