§ 27 AngG
Der OGH erörtert, dass bei der Qualifikation bestimmter Verhaltensweisen eines Dienstnehmers in leitender Position als Entlassungsgrund ein strengerer Bewertungsmaßstab anzulegen ist.
OGH, 17.12.2003, 9 ObA 129/03s
§ 27 AngG
Der OGH erörtert, dass bei der Qualifikation bestimmter Verhaltensweisen eines Dienstnehmers in leitender Position als Entlassungsgrund ein strengerer Bewertungsmaßstab anzulegen ist.
OGH, 17.12.2003, 9 ObA 129/03s