§ 10 AÜG
Der OGH erörtert, dass ein Dienstnehmer bei Bemessung seines Abfertigungsanspruchs gleichrangig mit den Arbeitnehmern des Beschäftigerunternehmen zu behandeln ist, sofern der (überlassene) Dienstnehmer im Rahmen der Personalgestellung permanent diesem Betrieb zugeteilt war.