§ 39 ArbVG
Der OGH legt dar, dass die Veranlassung von Kampfaktionen gegen den Dienstgeber durch den Betriebsrat dem Friedensgebot der Betriebsverfassung widerspricht und daher unzulässig ist.
OGH, 19.11.2003, 9 ObA 125/03b
§ 39 ArbVG
Der OGH legt dar, dass die Veranlassung von Kampfaktionen gegen den Dienstgeber durch den Betriebsrat dem Friedensgebot der Betriebsverfassung widerspricht und daher unzulässig ist.
OGH, 19.11.2003, 9 ObA 125/03b