§ 21 KO; § 56 Abs 3 GBG
Der OGH erläutert, dass dem Masseverwalter im Konkurs des Veräußerers eines Grundstücks keine Rücktrittslegitimation zusteht, wenn der Grundstückserwerber einen Rangordnungsbescheid besitzt und die Einverleibung als Eigentümer durchgeführt wird.