§ 25c KSchG
Der OGH erläutert, dass den Gläubiger auch dann eine Warnpflicht bezüglich einer potentiellen Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners gegenüber dem Bürgen trifft, wenn dieser die Finanzlage des Hauptschuldners kennt.
OGH, 16.10.2003, 8 Ob 50/03s