§ 1 Abs 2 LVO
Der VwGH erörtert, dass die unter hohem Kapitalaufwand betriebene Konzeption und der geplante Vertrieb eines Hochgeschwindigkeitsbootes nicht vom Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung umfasst ist.
VwGH, 03.07.2003, 2000/15/0017
§ 1 Abs 2 LVO
Der VwGH erörtert, dass die unter hohem Kapitalaufwand betriebene Konzeption und der geplante Vertrieb eines Hochgeschwindigkeitsbootes nicht vom Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung umfasst ist.
VwGH, 03.07.2003, 2000/15/0017