§ 879 ABGB; § 881 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Verträgen und legt dar, dass ein zwischen Anbieter und Telefonnetzbetreiber bedungener Abbruch des Gesprächs nach einer gewissen Zeitspanne als Vertrag zugunsten Dritter zu qualifizieren ist, der den "Konsumenten" vor überhöhten Entgeltforderungen schützen soll.