§ 44 Abs 2 BAO; § 294 BAO; § 35 BAO
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine einem gemeinnützigen Verein eingeräumte Steuerbegünstigung wieder aberkannt werden kann, beschreibt die Charakteristika eines Widerrufsvorbehalts und legt dar, wann eine "Förderung der Allgemeinheit" nach § 35 BAO besteht.