§ 16 AngG; § 879 ABGB; § 159 AktG
Der OGH bekräftigt den den Entgeltcharakter von stock options und erklärt die Festlegung der Präklusion von Aktienoptionsrechten bei einer vorzeitigen (dh vor Ablauf einer ausbedungenen Wartefrist) Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber für gesetzeskonform. Weiters erläutert er, unter welchen Voraussetzungen derartige Vereinbarungen den guten Sitten widersprechen.