Art 9 UNK; Art 35 UNK; Art 38 UNK; Art 39 UNK; Art 40 UNK
Der OGH erörtert auf Grundlage des UN-Kaufrechts, dass der Verkäufer, der bei einem Kauf nach Probe entgegen einem internationalen Handelsbrauch eine falsche Probe zur Verfügung stellt, vertragswidrig handelt. Der Käufer muss diesbezüglich auch keine Rüge erheben.