§ 25 GmbHG; § 61 GmbHG; § 115 GmbHG; § 15 AktG; § 1 AktG; § 84 AktG
Der OGH erörtert, dass eine Konzernmutter, die aufgrund ihres Einflussverhältnisses als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren ist, der Tochtergesellschaft gegenüber für sorgfaltswidrige Vermögensverwaltung haftet. Den Gläubigern erwachsen dadurch keine unmittelbaren Forderungsrechte.