§ 915 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Abfindungserklärung nicht als Verzicht auf bestehende Forderungsrechte gedeutet werden kann.
OGH, 05.09.2002, 2 Ob 184/01z
§ 915 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Abfindungserklärung nicht als Verzicht auf bestehende Forderungsrechte gedeutet werden kann.
OGH, 05.09.2002, 2 Ob 184/01z