§ 4 Abs 3 AGB für den Scheckverkehr; § 5 Abs 1 AGB für den Scheckverkehr
Der OGH erläutert, dass die Bank als Drittschuldner nur dann zur Zahlung verpflichtet werden kann, wenn der Verpflichtete einen einklagbaren Leistungsanspruch gegen die Bank besitzt; dies ist nicht der Fall, wenn der Verpflichtete nur die Zeichnungsbefugnis für ein Konto hat.