Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass der Geschäftsführer, der seine Funktion durch Beschlussfassung eines Nichtgesesellschafters erlangte, keine Antragsbefugnis zur Anmeldung der Löschung oder firmenbücherlichen Registrierung von Gesellschaftern besitzt.
OLG Wien, 30.03.2000, 28 R 232/99i