§ 66 EheG
Der OGH erörtert, dass regelmäßige Vermögensentnahmen aus einem Unternehmen durch den Unterhaltsschuldner, die in keiner Relation zu den erzielten Gewinnen stehen, eine Kürzung der Unterhaltsschuld nicht rechtfertigen.
OGH, 20.09.2000, 3 Ob 130/00i