Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Zwangssanktionierung der Missachtung der handelsrechtlichen Offenlegungsbestimmungen. Der Autor beschreibt dabei auch die Anwendungsvoraussetzungen der § 258 AktG, § 125 GmbHG, § 283 HGB, § 24 FBG und § 87 GenG und stellt diese Regelungen einander vergleichend gegenüber. So weist er nach, dass, entgegen der Rechtsansicht des OGH, die Auferlegung einer Zwangssanktion für die unterlassene Publikation des Jahresabschlusses auf Grundlage von § 283 HGB und nicht § 24 FBG zu erfolgen hat.