§ 85 Abs 1 GOG; § 220 Abs 1 ZPO
Der OGH hatte sich mit einer Eingabe zu befassen, in der Gerichtspersonen und die Justiz generell heftig kritisiert werden. Über den Einschreiter wurde eine Ordnungsstrafe verhängt.
OGH, 28.7.1999, 7 Ob 199/99m
§ 85 Abs 1 GOG; § 220 Abs 1 ZPO
Der OGH hatte sich mit einer Eingabe zu befassen, in der Gerichtspersonen und die Justiz generell heftig kritisiert werden. Über den Einschreiter wurde eine Ordnungsstrafe verhängt.
OGH, 28.7.1999, 7 Ob 199/99m