§ 863 ABGB; § 1029 ABGB
Der OGH nimmt in dieser Entscheidung Stellung zu der Frage, wer als Auftraggeber gilt, wenn ein öffentlicher Auftraggeber mit der Ausführung von Bauarbeiten einen Dritten beauftragt, damit jedoch nicht die Verletzung vergaberechticher Pflichten beabsichtigt, sondern Budgetgesetze zur Verdeckung der Budgetwahrheit verletzt.