Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Stellungnahme der Übernahmekommission zu dem geplanten Zusammenschluss der Bayrischen Hypo-Vereinsbank mit der Bank Austria AG. Laut Stellungnahme unterliegt nur der Erwerb von Beteiligungspapieren mittels öffentlichem Angebot per se dem ÜbG. Bei Kontrollerwerb mittels anderer Rechtstechniken (z.B. Verschmelzungen) ist das ÜbG nur nach der Unternehmenszusammenführung anwendbar, wenn die Aktionäre der Zielgesellschaft einem vorher nicht bestehenden kontrollierenden Aktionär gegenüberstehen.