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Durchsetzung des Entlohnungsanspruches eines Notgeschäftsführers im Außerstreitverfahren

Wirtschaftsrechtecolex 2000/320ecolex 2000, 803 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 15 a GmbHG; § 89 GmbHG; § 92 GmbHG; § 102 GmbHG

Der Anspruch eines Notgeschäftsführers ist gegen die Gesellschaft, und nicht gegen das Gericht oder gegen den Antragsteller zu richten. Der Anspruch ist im Außerstreitweg durchzusetzen.

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