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Firmenbuch: Vereinfachte Form der Anmeldung der Änderung des Namens eines GmbH-Gesellschafters

Wirtschaftsrechtecolex 2000/319ecolex 2000, 803 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 26 GmbHG; § 78 GmbHG; § 122 GmbHG

Die Namensänderung eines Gesellschafters kann vom Geschäftsführer oder vom bevollmächtigen Vertreter in vereinfachter Form (§ 11 FBG) zum Firmenbuch angemeldet werden.

OGH 29.3.2000, 6 Ob 64/00f

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