§ 37 Abs 1 FinStrG; § 38 Abs 1 FinStrG
In dieser Entscheidung bekräftigt der VwGH, dass für das Vorliegen von Gewerbsmäßigkeit der Absicht des Täters entscheidende Bedeutung zukommt.
OGH, 23.9.1999, 15 Os 90/99
§ 37 Abs 1 FinStrG; § 38 Abs 1 FinStrG
In dieser Entscheidung bekräftigt der VwGH, dass für das Vorliegen von Gewerbsmäßigkeit der Absicht des Täters entscheidende Bedeutung zukommt.
OGH, 23.9.1999, 15 Os 90/99