§ 1168 ABGB
Der OGH gibt in dieser Entscheidung Aufschluss darüber, welche Vertragspartei die Gefahr für die Bewilligung und die Finanzierung des Bauvorhabens bei Fehlen einer Garantiezusage des Werkunternehmers trägt.
OGH 12.7.2000, 7 Ob 91/99d
§ 1168 ABGB
Der OGH gibt in dieser Entscheidung Aufschluss darüber, welche Vertragspartei die Gefahr für die Bewilligung und die Finanzierung des Bauvorhabens bei Fehlen einer Garantiezusage des Werkunternehmers trägt.
OGH 12.7.2000, 7 Ob 91/99d