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Neues und Strengers zur Vertrauenswürdigkeit von Sachverständigen

WirtschaftsrechtWalter Schwartzecolex 2000/304ecolex 2000, 755 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 2 Abs 2 Z 1 SDG

Als vertrauensunwürdig gilt das Verhalten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, wonach dieser als gerichtlich beeideter Sachverständiger ein Gutachten gleichsam in eigener Sache erstattet. Dabei ist nicht entscheidend, dass die von ihm erstatteten Gutachten wider besseres Wissen, falsch und in Schädigung öffentlicher Interessen erstattet worden sind.

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