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Cold Calling - Doppelbestrafungsgebot

WirtschaftsrechtAndreas Zahradnikecolex 2000/303ecolex 2000, 754 - 755 Heft 10 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: § 12 Abs 3 WAG (Verbot der Werbung für bestimmte Geldanlagen per Telefon gegenüber Verbauchern) sowie § 101 TKG (Telefonwerbeverbot) stehen nicht zueinander im Spezialitätsverhältnis. Grundsätzlich gilt die Lex-Posterior-Regelung. Trotz unterschiedlicher Akzentuirung der Schutzzwecke wird durch beide Bestimmungen dasselbe Verhalten unter Strafe gestellt, nämlich ein Telefonanruf zu Werbezwecken. Die Verurteilung nach beiden Normen wäre ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot.

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