§ 33 Abs 4 Z 1 EStG idF vor BGBl I 2000/71
Der Alleinverdienerabsetzbetrag kann allenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen von beiden Ehepartnern, somit doppelt, geltend gemacht werden. Das VwGH-Erkenntnis hat jedoch nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1999 Gültigkeit, für darauffolgende Veranlagungen steht der Absetzbetrag aufgrund einer Novellierung jedenfalls nur einem Ehepartner zu.