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Außergewöhnliche Belastung auch bei Zweitwohnsitz am Studienort des Kindes

Wirtschaftsrechtecolex 2000/298ecolex 2000, 744 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 34 Abs 8 EStG

Für das Entstehen von Mehraufwendungen, die im Rahmen des § 34 Abs 8 berücksichtigt werden, ist nicht entscheidend, ob das auswärts studierende Kind am Studienort in einem Studentenheim, in einer Mietwohnung oder in einer im Besitz des Steuerpflichtigen stehenden Wohnung seine Unterkunft hat.

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