Art 43 EG; Art 48 EG; § 13 Abs 3 HGB; § 10 IPRG; § 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG; § 107 Abs 5 GmbHG; § 3 Z 5 FBG; § 6 Steiermärkisches ProstitutionsG
Der Entscheidung lag das Entragungsbegehren einer englichens private limited company zugrunde, welche mit einem Stammkapital von 100 englischen Pfund ausgestattet war und von einer ungarischen Staatsbürgerin, die 60 % der Anteile hielt, als Direktorin geführt.