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Mündliche Nebenabreden beim Versicherungsvertrag

Wirtschaftsrechtecolex 2000/286ecolex 2000, 719 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 5 VersVG; § 43 VersVG

Der OGH klärt die Frage, wann eine mit dem Versicherungsagenten abgesprochene mündliche Nebenabrede zum Standardvertrag dem Versicherer zugerechnet werden kann.

OGH 16.2.2000, 7 Ob 317/99i

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