§ 1295 ABGB; Schekeinlösungsübereinkommen
Der OGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit den Wirkungen einer scheckrechtlichen Einlösungszusage, mit welcher die Bank über Anfrage des Scheckinhabers die Einlösung der Schecks bestätigt.
OGH 22.2.2000, 2 Ob 17/00i