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Unwirksame Umgehung der Ausschreibungspflicht für Bauaufträge

Wirtschaftsrechtecolex 2000/253ecolex 2000, 646 - 647 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 916 ABGB; § 2 BVergG; Önorm A 2050

Bei Übertragung der Baudurchführung an einen Dritten durch den öffentlichen Auftraggeber haftet dieser auch dann, wenn die Ausschreibung von einem Dritten durchgeführt wird.

OGH 28.3.2000, 1 Ob 201/99m

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