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Ein Gokart ist kein Kraftfahrzeug

Wirtschaftsrechtecolex 2000/233ecolex 2000, 581 Heft 8 v. 1.8.2000

§ 1 EKHG; § 2 EKHG

Nach Ansicht des OGH ist ein Gokart kein Kraftfahrzeug iSd EKHG und die Gokartbahn keine Straße iSd EKHG.

OGH 30.3.2000, 2 Ob 84/00t

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