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Zur Auslegung von persönlichen Sicherheiten

Wirtschaftsrechtecolex 2000/118ecolex 2000, 281 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 914 ABGB; § 915 ABGB; § 1346 ABGB

Da die Übernahme einer Garantie oder Bürgschaft in der Regel ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, gilt für die Auslegung der Sicherheitserklärung die Unklarheitenregelung des § 914 ABGB. Dies gilt nicht, wenn der Schuldbeitritt, die Bürgschafts- oder Garantieübenahme ausnahmsweise unentgeltlich erfolgen.

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