Auszug; BMAGS 37.103/14-8/98 v. 16.04.1998
- Zielsetzung
Es soll nicht nur die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erreicht werden, sondern dass der Unternehmer auf betriebswirtschaftliche Probleme seines Betriebes noch zu einem Zeitpunkt reagiert, wo sinnvolle Sanierungsmaßnahmen noch zufolge der - noch - vorliegenden Zahlungsfähigkeit möglich sind.