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KV-Baugewerbe und Bauindustrie - Angestellte

Betriebswichtige GesetzeARD 4935/19/98 Heft 4935 v. 26.5.1998

( KV-Baugewerbe und Bauindustrie - Angestellte ) Die kollektivvertraglichen Gehälter werden für alle Beschäftigungsgruppen ab 1. 5. 1998 um einen einheitlichen Fixbetrag von S 620,- angehoben, was im gewichteten Durchschnitt eine Erhöhung von 1,87% bedeutet. Lehrlinge erhalten ab 1. 5. 1998 einen Fixbetrag von S 145,-. Die Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht. (Wr. Wirtschaft v. 15. 5. 1998)

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