( Art 2 Abs 2, Art 6 Abs 1, Art 14 Abs 1 lit c DBA-Deutschland ) Die Kommunalsteuer als Nachfolgesteuer der Lohnsummensteuer ist gegenüber der Gewerbesteuer in Form der Lohnsummensteuer als „gleiche oder ähnliche Steuer“ iSd Art 2 Abs 2 DBA anzusehen und fällt daher (wie die Lohnsummensteuer vor ihrer Aufhebung) in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA.
VwGH 03.08.2000, 99/15/0265, 2000/15/0036