Seit 1. 1. 2008 gebührt Teilzeitbeschäftigten für Mehrarbeit grundsätzlich ein Zuschlag von 25 %. Mit dem Zuschlag, der sich in Theorie und Praxis nicht leicht ins bestehende Zuschlagssystem für Überstunden und andere besondere Arbeitszeiten und -leistungen einfügen lässt, hat der Gesetzgeber ein neues Terrain betreten, das auch international - soweit ersichtlich - noch nicht beschritten wurde. Wenig überraschend wird daher eine Reihe von Fragen zum Mehrarbeitszuschlag kontroversiell diskutiert.