Dienstbeschreibung - unsachliche Formulierungen
§ 879 ABGB, DO.A § 24, § 46 Abs 1 ASGG - Zum Teil unsachliche Formulierungen allein machen den Inhalt einer Dienstbeschreibung nicht sittenwidrig, unschlüssig oder denkunmöglich.
Die Frage, wann im Einzelfall die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit, Denkgesetzwidrigkeit oder Unschlüssigkeit vorliegen, begründet keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 46 Abs 1 ASGG, bei deren Vorliegen die Revision an den OGH zulässig wäre. OGH 23.05.2001, 9 Ob A 89/01f .