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Die Haftung des Prüfingenieurs nach der Wiener Bauordnung**Der Beitrag wurde am 15. April 2016 im Rahmen des 2. Österreichischen Baurechtsforums an der Donau-Universität-Krems vorgetragen.

AufsätzeHannes Pflaum , Madeleine BuricZRB 2016, 103 Heft 3 v. 1.9.2016

Ein vorrangiges Ziel der Wiener Bauordnung ist die Sicherheit der Bauwerke und damit der Schutz der Allgemeinheit. Das war – neben der Entlastung der Verwaltung der Grund für die Einführung des Prüfingenieurs gemäß Wiener Bauordnung und in der Folge des Prüfingenieurs gemäß OIB-Richtlinie 1.

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